Stand April 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") für Dienstleistungen von Victoria Wullschleger Photography
Vorwort
AGB für fotografischen Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Mit den AGB sollen ein angemessener Interessensausgleich zwischen Victoria Wullschleger Photography (nachstehend "VWP") und Dir als Auftraggeber/in (nachstehende "Kunde") erreicht werden. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Vergabe des Auftrages geltenden Fassung, sofern kein separater Vertrag besteht in der die entsprechende Sachlage geklärt ist. VWP erkennt keine Entgegenstehenden AGB vom Kunden an, es sei denn, die Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.
Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“ und "Bilder" sind alle von VWP hergestellten Produkte inkl. Film, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Filme, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern etc.).
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Firma Victoria Wullschleger Photography, vertreten durch Victoria Wullschleger, Ruchholzstrasse 6, 4103 Bottmingen. Telefon: 0041 79 372 74 90, Email: victoria.w@bluewin.ch
2. Allgemein
2.1 VWP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die selektierten und optimierten Bilder werden in digitaler Form (Vollauflösung JPG-Format) zugestellt. VWP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei VWP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und im Einzelfall. VWP übergibt dem Kunden die Bilder per Downloadlink innerhalb von 2-4 Wochen ab. Bei grösseren Aufträgen ab 5 Stunden kann sich die Abgabefrist, je nach Auftragslage, auf 5-10 Wochen verlängern.
2.2. Der Kunde darf die Bilder nur für eigene Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Es sei denn es ist für den privaten Gebrauch. Andere Abmachungen zwischen dem Kunde und der Fotografin bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des durch die Verwendung
der Bilder erzielten Gewinnes zu bezahlen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
2.2.1. Schulfotografien dürfen nur für eigene Zwecke runtergeladen und gebraucht werden. Das Teilen/Weitergabe der Datei/en ist nicht gestattet.
2.3. Die Fotografin behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden weiter verrechnet.
2.4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden über.
2.5. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sowie sonstige Dienstleistungen gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich die Fotografin das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten. Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Eine Änderung wird frühzeitig auf der Homepage
www.victoriawullschlegerphotography.ch angezeigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kauf
vertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2.6. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann VWP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Fotoshootings
3.1. Fotos und Film unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von VWP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Die Fotografin ist berechtigt Hilfspersonen einzusetzen.
3.2. Stornierung des Fotoshootings mehr als 20 Tage vor dem Termin: Keine Gebühr. Weniger als 20 Tage vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebotes. Keine Abmeldung resp. nicht Erscheinen sowie kurzfristige Abmeldungen (12 Std. vorher): 100% des gebuchten Angebotes.
3.3. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Die Verrechnung der oben genannten Beträge erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie oder anderen schwerwiegenden Gründen.
3.4. Die Fotoausrüstung (Fotoapparat, Beleuchtungsmittel usw.) werden durch die Fotografin besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen Requisiten und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Gegenseitige Abreden sind formlos möglich.
4. Haftung
4.1. Gegen VWP kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls sie wegen eines Notfalls (z.B. Unfall, plötzlicher Krankheit oder anderen schwerwiegenden ründen) nicht erscheinen kann. Die Fotografin gibt alles, um im Notfall eine Ersatzlösung zu finden. Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei der höhere Gewalt oder Versagen der Geräte erfolgt, übernimmt die Fotografin keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.
5. Zahlungsbedingungen, Preise und Versandkosten
5.1. Sämtliche Angebote gemäss Offerte sind nicht auf andere Aufträge übertragbar. Die Fotografin behält sich das Recht vor Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
5.2. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting in Bar/Twint oder per Rechnung vor Auslieferung der Fotos. Der Gesamtbetrag wird nach der Hochzeit fällig. Die Fotos werden erst nach der vollständigen Bezahlung ausgeliefert. Die fälligen Beträge sind spätestens 30 Tage nach Erhalt der zugestellten Rechnung zu begleichen. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros oder dergleichen und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Für die Herstellung der Bilder gilt das vereinbarte Honorar. Die Anreise von VWP erfolgt jeweils aus Bottmingen. Es werden Anfahrtskosten berechnet pro gefahrenen Kilometer 50 Rappen, wobei die ersten 10 Kilometer kostenlos sind.
5.4. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Parkgebühren jedoch sind inbegriffen.
5.5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen an der vereinbarten Leistung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. VWP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) sowie jegliche Nutzungsrechte an den entstandenen Bildern Eigentum von VWP.
7. Gewährleistung/Haftung
Gegen VWP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens VWP verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit grosser Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.(auch von Familienangehörigen von VWP) VWP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von VWP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. VWP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet VWP keinen Schadenersatz. VWP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. VWP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. VWP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
Der Auftraggeber erwirbt die im Rahmen des Auftrags vereinbarten Nutzungsrechte von VWP. Die Urheberrechte bleiben in jedem Fall bei VWP und werden nicht an den Auftraggeber abgetreten.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch VWP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von VWP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an VWP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der VWP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch VWP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnitts Änderung, Überlagerung von Social Media Filtern u.a.), wird ausdrücklich untersagt. VWP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dies nicht gewünscht, muss dies schriftlich vor dem Auftrag mitgeteilt werden. Versäumt es der Auftraggeber, VWP vor Veröffentlichung dieser zu widersprechen, hat er allfällig bereits geleistete Ausgaben für Werbung, Print etc. zu erstatten. Hat es sich beim Rückzug der Veröffentlichungsrechte um ein unentgeltliches Shooting gehandelt, ist zudem der Preis für das Shooting zu leisten.
9. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an VWP bekanntgegeben werden, ist VWP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemassnahmen seitens der VWP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. VWP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht, Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Jegliche vertragsändernde oder -ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.